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Wenn Ihr Euch traut ...

Zur Trauung in der Ev.Kirchengemeinde Nanzenbach

Liebes Brautpaar,
Sie haben vor, zu heiraten. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Entschluss! Wenn Ihnen an der Bitte um Gottes Segen für Ihren Schritt in die Ehe und den weiteren gemeinsamen Lebensweg liegt, dann sind Sie bei uns ganz richtig! Denn das ist der Kern Ihres Traugottesdienstes: Sie möchten nach dem Besuch des Standesamtes nochmals Ihr gegenseitiges Ja vor Gott und den Menschen zum Ausdruck bringen und Gott um seinen guten Segen für Ihre Ehe bitten.

Glückliche Paare empfinden ihre Liebe als ein Geschenk des Himmels – als etwas, das ihnen anvertraut ist und wofür sie dankbar sind. Viele möchten darum nach einer Zeit des Kennenlernens heiraten und eine eigene Familie gründen. Zu dem momentanen Glück kommt dann die Entscheidung für den gemeinsamen Lebensweg.

Wenn Sie sich entscheiden zu heiraten, geben Sie Ihrer Liebe eine Richtung und ein Ziel. Gerade heute, wo Liebe und Glück so vergänglich erscheinen, setzen Sie ein Zeichen gegenseitigen Vertrauens. Mit der Hochzeit, der kirchlichen „Trauung“, vertrauen Sie darauf, dass Gott Ihre Beziehung bejaht und stärkt. Im Traugottesdienst empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht – auch zum rechten Tun. Zugleich wählen Sie einen besonderen Rahmen für den „schönsten Tag Ihres Lebens“. Dieser Gottesdienst anlässlich der Eheschließung ist auch ein öffentliches Versprechen als Paar und Familie miteinander zu leben.

Termin
Zunächst teilen Sie bitte unserem Pfarrbüro Ihren Terminwunsch mit, möglichst frühzeitig. Trauungen finden meist samstags zwischen 15 und 18 Uhr statt. In der Regel nimmt der Ortspfarrer die Trauung vor.

Anmeldung
In Zusammenhang mit der Terminvergabe erfolgt die Trauanmeldung, die Sie bitte im Pfarrbüro vornehmen. Dabei werden Sie nach dem Datum Ihrer standesamtlichen Trauung gefragt, Ihrem künftigen Namen und Wohnort, nach der Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde, ggf. auch nach der Beteiligung eines katholischen Priesters bei der Trauung.

Bei der kirchlichen Trauung muss mindestens ein Teil der Eheleute der evangelischen Kirche angehören. Gehört eine/r von beiden der katholischen Kirche an, empfehlen wir eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem katholischen Pfarramt, da eine evangelisch geschlossene Ehe seitens der katholischen Kirche nur dann anerkannt wird, wenn die „Dispens von der Formpflicht“ eingeholt wurde. Der katholische Ehepartner umgeht dadurch bestimmten Einschränkungen seiner Kirche. Wenn ein/eine Partner/in keiner christlichen Kirche angehört, muss auf den Segen einer kirchlichen Trauung nicht verzichtet werden.

Download:

Broschüre: Die Trauung. Ein verheißungsvoller Schritt

Informationen zu Termin und Traugespräch

Information zum Traugottesdienst

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